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Letzter Stand:
26.06.2007
Datenübermittlung nach §301, §302, EWNet
Allgemeine Informationen zum Stand der Datenübermittlung
(20.06.2007):
Die Einführung der Datenübermittlung nach §301 ist ab dem 01.01.2003 in dem
Teilbereich der KTL-Datenübermittlung zwingend vorgeschrieben. Kliniken, die an
diesem Verfahren nicht teilnehmen, verursachen beim
Kostenträger einen höheren Verwaltungsaufwand und werden somit nicht bei der
Belegung bevorzugt.
Das Übertragungsverfahren ist seit dem 30.06.1996 laut dem SGB V bindend für
alle Leistungserbringer.
Mit dem DRV-Bund haben wir seit 2002 den
Produktionsbetrieb aufgenommen, was bedeutet, das die Klinik nur noch die
elektronischen Daten verarbeitet und kein Papier mehr parallel notwendig
ist.
Zu §301 Reha
Der §301 SGB V regelt den elektronischen Datenaustausch
zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Leistungserbringern. Das
Verfahren deckt von der elektronischen Einweisung über die Verlängerung,
Abrechnung bis hin zum vollständigen Entlassungsbericht das komplette Spektrum
ab.
Zu §301 Akut
Wir unterstützen den vollständigen
Datenaustausch für Einweisung, Aufnahme, Bewilligung, Unterbrechung, Verlegung,
Abrechnung und dem Entlassungsbericht.
Zu §302
Der §302 regelt den elektronischen Datenaustausch der
Kurmittelabrechnung, der zum einen nach wie vor auf einem maschinenlesbaren
Formular wie auch in einer elektronischen Weise Gültigkeit besitzt. Sowohl §301
als auch §302 werden über die Siemens Software RehaFact abgewickelt.
EWNet
Das EWNet Verfahren vom DRV-Bund regelt die
Belegungslogistik der Vertragskliniken. Eine Online-Abfrage der Belegung wird
dem DRV-Bund binnen Sekunden zur Verfügung gestellt und in Abhängigkeit der
Rückmeldung die Patientendaten für eine bestimmte Kalenderwoche elektronisch in
Ihr System eingestellt. Wir haben das Verfahren seit Anfang 2006 im
Life-Betrieb. Wichtig: Um an diesem Verfahren Teilzunehmen, müssen Sie sich
baldmöglichst anmelden, da es derzeit zu recht langen Verzögerungen auf Seiten
des DRV bei der Zulassung kommt.